Ver­hin­de­rungs­pfle­ge in Krefeld

Fal­len Pfle­ge­per­so­nen wie Ange­hö­ri­ge in der häus­li­chen Pfle­ge und Betreu­ung aus, wird tem­po­rä­re Hil­fe benö­tigt. Die Grün­de für einen sol­chen Aus­fall kön­nen unter­schied­lich sein, beispielsweise

  • auf­grund einer Krank­heit oder einer Operation,
  • für Reha-Maß­nah­men,
  • um für eini­ge Tage oder Wochen eine Aus­zeit zu nehmen
  • oder um in den Urlaub zu fahren.

Für die pfle­gen­den Per­so­nen sind sol­che Pha­sen von gro­ßer Bedeu­tung, um sich vor allem von der kör­per­li­chen Anstren­gung in der Pfle­ge und der gro­ßen Ver­ant­wor­tung zu erho­len. Doch was geschieht dann mit den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen? Wo erhal­ten Betrof­fe­ne Unterstützung?

Ersatz­pfle­ge als tem­po­rä­re Entlastung

Ersatz­wei­se kön­nen auch ande­re Ange­hö­ri­ge die Pfle­ge über­neh­men. Eine wei­te­re Mög­lich­keit bie­ten Senio­ren­re­si­den­zen und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, die ersatz­wei­se die Ver­tre­tung über­neh­men kön­nen – hier ist jedoch meis­tens aus­rei­chend zeit­li­cher Vor­lauf nötig.

In die­ser Situa­ti­on bie­ten wir Ihnen als ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst qua­li­fi­zier­ten Ersatz aus unse­rem Pfle­ge­team Kre­feld: Gemein­sam mit Ihnen klä­ren wir den Umfang der nöti­gen Urlaubs­be­treu­ung. Unse­re Mit­ar­bei­ten­den kom­men dann zu den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen nach Hau­se, um sie dort lie­be­voll zu umsor­gen. Für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge bedeu­tet dies: Sie kön­nen sich guten Gewis­sens erho­len und neue Kraft schöpfen.

Ver­hin­de­rungs­pfle­ge: Unse­re Pfle­ge­leis­tun­gen in Krefeld

Wir unter­stüt­zen Sie genau dort, wo wir gebraucht wer­den. Zu unse­rer Ver­hin­de­rungs­pfle­ge in Kre­feld zäh­len zum einen haus­wirt­schaft­li­che Auf­ga­ben, z. B.

  • Essens­zu­be­rei­tung,
  • Waschen und Putzen,
  • Ein­käu­fe erledigen

oder auch Leis­tun­gen der Grund­pfle­ge wie Hilfe

  • beim Anklei­den,
  • bei der Kör­per­pfle­ge und -hygiene,
  • beim Essen und Trinken,
  • bei Toi­let­ten­gän­gen oder der Ver­sor­gung von Inkon­ti­nenz oder
  • beim Bet­ten, Lagern und Mobilisieren.

Den Umfang legen Sie fest: Benö­ti­gen Sie meh­re­re Stun­den am Tag Unter­stüt­zung oder mehr­fach in der Woche?

Pfle­ge­be­dürf­ti­ge mit aner­kann­tem Pfle­ge­grad (ab Pfle­ge­grad 2) haben laut Sozi­al­ge­setz­buch Anspruch auf bis zu sechs Wochen Ver­hin­de­rungs­pfle­ge im Jahr. Für die­sen Zeit­raum über­nimmt dann die Pfle­ge­kas­se die Kos­ten von bis zu 1.612 Euro für eine Ersatz­pfle­ge als Ver­tre­tung für die sonst pfle­gen­de Per­son. Dane­ben steht Pfle­ge­be­dürf­ti­gen mit einem Pfle­ge­grad von 2 bis 5 eben­falls bis zu vier Wochen Kurz­zeit­pfle­ge im Jahr zu. Machen Sie davon nicht Gebrauch, kön­nen Sie die Leis­tun­gen der Kurz­zeit­pfle­ge auf die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge in Kre­feld anrech­nen las­sen und so kom­bi­nie­ren. Auf die­se Wei­se kön­nen Sie mehr als sechs Wochen Ver­hin­de­rungs­pfle­ge beanspruchen.

Sie wün­schen sich nähe­re Infor­ma­tio­nen zur Ent­las­tung pfle­gen­der Ange­hö­ri­ger, zum Pfle­ge­geld oder zu unse­ren wei­te­ren Dienst­leis­tun­gen, mit denen wir älte­re Men­schen und ihre Fami­li­en unter­stüt­zen? Dann set­zen Sie sich gern mit uns für ein unver­bind­li­ches Bera­tungs­ge­spräch in Ver­bin­dung! Wir freu­en uns auf Sie!

Neh­men Sie mit uns Kon­takt auf

Pfle­ge­Plus GmbH

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