Kurzzeitpflege für Sie in Gelsenkirchen

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder Ausfall der Pflegeperson kann eine kurzfristige Unterstützung von pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren notwendig sein. Pflegeeinrichtungen wie ein Pflegeheim, Seniorenzentrum oder Altenheim verfügen oft nur über begrenzte Pflegeplätze für die Kurzzeitpflege, zudem wird der Aufenthalt in der gewohnten Umgebung häufig einer stationären Pflege bevorzugt. Dann sind Sie bei uns genau richtig: Unser Team unterstützt Sie und Ihre Angehörigen gern auf Zeit in der häuslichen Kurzzeitpflege in Gelsenkirchen.

Als ambulanter Pflegedienst bieten wir unsere Unterstützung im gesamten Stadtgebiet von Gelsenkirchen und Umgebung. So können Pflegebedürftigen das gewohnte Leben in ihren eigenen vier Wänden weitestgehend beibehalten, denn unsere engagierten und regelmäßig geschulten Fachkräfte versorgen Sie oder Ihre Angehörigen gleichermaßen mit Know-how und Herz.

Was sind die Leistungen der Kurzzeitpflege in Gelsenkirchen?

Die von angebotene Kurzzeitpflege in Gelsenkirchen umfasst eine pflegerische Versorgung, mit der wir die Grundbedürfnisse im eigenen Haus erfüllen wollen wie

In Gelsenkirchen bieten wir diese Arten der ambulanten Pflege an:

  • Hilfe bei der Verpflegung
  • Unterstützung beim Anziehen und Umkleiden
  • Aufstehen, Hinlegen, Lagern und Mobilisation
  • Hilfe beim Waschen und Duschen
  • Toilettenhygiene und Inkontinenzversorgung

Wir richten die Pflege immer nah am Menschen aus: Die individuellen Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren oder Pflegebedürftigen stehen bei uns im Mittelpunkt. Selbstverständlich sind wir so oft für Sie da, wie Sie uns benötigen: täglich oder mehrmals in der Woche. Und neben der ambulanten Pflege unterstützen wir Sie auch gerne bei häuslichen Tätigkeiten oder bei Erledigungen in der Umgebung.

Die Kosten für eine Kurzzeitpflege in Gelsenkirchen sind abhängig von den in Anspruch genommenen Pflegeleistungen. In vielen Fällen beteiligt sich die Pflegekasse an einem Teil oder übernimmt auch die gesamten Kosten. So haben beispielsweise pflegebedürftige Menschen ab einem anerkannten Pflegegrad 2 Anspruch auf acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr. Und selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

Wir sind in der Lage, auch kurzfristig flexible Betreuung und Kurzzeitpflege zu leisten. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, schreiben uns eine E-Mail oder rufen uns per Telefon an. Gerne beantworten wir in einem persönlichen Gespräch Ihre Fragen zu unseren Leistungen und finden gemeinsam heraus, ob eine Anspruch bei der Pflegekasse besteht. Sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

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