Pflegevertrag: Was ist zu beachten?

Haben Sie bereits einen oder mehrere Pflegedienste kennengelernt oder Pflegeeinrichtungen besucht und sich für Ihren Favoriten entschieden, folgt als nächstes der Abschluss eines Pflegevertrags. Was es damit auf sich hat und welche Vereinbarungen dieser beinhalten sollte, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Ein Pflegevertrag ist ein mehrseitiges schriftliches Dokument, welches zwischen einem Pflegedienstleister und der/dem Pflegebedürftigen als Versicherter/m bei der Pflegekasse geschlossen wird. Er fasst sämtliche Vereinbarungen zwischen der/m Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung bzw. dem Pflegedienst zusammen. Durch ihre Unterschrift bestätigen beide Vertragspartner, dass sie gemäß der im Vertrag zusammengefassten Bestimmungen zur optimalen Versorgung der/des Pflegebedürftigen zusammenarbeiten.

Wer sich mit einem Pflegevertrag oder einer Pflegevereinbarung nicht auskennt, fühlt sich oftmals mit der Vielzahl an Vereinbarungen und Beschreibungen im Vertrag überfordert. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Eckdaten für einen Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst wie PflegePlus übersichtlich vor und zeigen Ihnen, worauf zu achten ist.

  1. Wie muss ein Pflegevertrag aussehen?

    Da es sich um ein verbindliches Dokument handelt, müssen zunächst einige Formalien eingehalten werden:

    • Vertragspartner: Der Vertrag muss beide Vertragspartner samt Adresse benennen, also zum einen den Pflegedienst und zum anderen die/den Pflegebedürftige/n. Sofern diese/r das Dokument nicht selbst unterzeichnen kann, kann die/der gesetzliche Betreuer/in oder Angehörige als Bevollmächtige dies übernehmen (dies sollte dann jedoch explizit vermerkt sein).
    • Vertragslaufzeit: Im Pflegevertrag wird genannt, ab wann der Vertrag in Kraft tritt und wie lange er gilt. Häufig ist keine Vertragsdauer vereinbart. Der Vertrag endet dann mit einer Kündigung.
    • Anlagen: Da sich der Pflegevertrag auf eine Fülle an Pflegeleistungen bezieht, sind oftmals Anlagen und Zusatzvereinbarungen zum Vertrag vorhanden, die ebenfalls Vertragsbestandteil sind. Wird auf solche verwiesen, sollten Sie diese ebenfalls vorliegen haben und eingehend prüfen können (dazu gehören z. B. detaillierte Leistungsbeschreibungen, Entgeltverzeichnis, Einwilligung zur Weitergabe von Daten, beispielsweise an behandelnde Ärzte etc.).
    • Aushändigung des Vertrags: Beide Vertragspartner erhalten eine unterschriebene Ausfertigung des Vertrages mitsamt aller Anlagen und Zusatzvereinbarungen.

    Achten Sie zudem darauf, dass es sich um einen nach § 72 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) zugelassenen Pflegedienst handelt. Nur dann können Sie davon ausgehen, dass es sich um einen anerkannten Pflegedienst handelt, der berechtigt ist, Leistungen mit dem Kostenträger, der Pflegeversicherung, abzurechnen. Zudem sollten zuvor mindestens ein ausführliches Gespräch und Kennenlernen stattgefunden haben, bei dem auch die entstehenden Pflegekosten thematisiert wurden.

    Wir von PflegePlus erklären Ihnen in unserem zweiten, persönlich stattfindenden Termin gern genau, wie wir arbeiten und legen Ihnen unsere Kostenstruktur transparent dar. Liegt bereits ein Pflegegrad vor, können wir Ihnen auch genau nennen, wie hoch der zu leistende Eigenanteil ist, sofern die Pflegeversicherung die Kosten nicht komplett übernimmt.

  2. Inhalte im Pflegevertrag

    Um die optimale Versorgung der/des Pflegebedürftige/n zu gewährleisten und sichergehen zu können, dass der Pflegedienst Ihren Anforderungen entspricht, nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um den Pflegevertrag zu prüfen. Haben Sie anschließend noch Fragen, hilft Ihnen Ihr zuständiger Ansprechpartner gern weiter.

    Folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Prüfung des Vertrags zur Pflege:

    • Formalien: Die oben beschriebenen Formalien wurden eingehalten.
    • Leistungsbeschreibungen: Der Vertrag oder eine entsprechende Anlage sollten die vom Pflegedienst zu erbringenden Leistungen beschreiben. Nur eine Nennung der Aufgaben ist nicht ausreichend.
    • Erreichbarkeit: Es sollte festgehalten sein, wen Sie zu welchen Zeiten erreichen können, sollte Klärungsbedarf bestehen. Sinnvoll ist es, wenn gar eine Rufbereitschaft im Vertrag vermerkt ist, sodass Sie im Notfall rund um die Uhr jemanden erreichen können. Die Kosten für einen solchen Einsatz sollten im Vertrag genau benannt sein.
    • Leistungserbringung: Der Vertrag enthält auch Angaben dazu, wer die Pflegeleistungen auf Seiten des Pflegedienstes erbringt und ob möglicherweise Kooperationspartner eingesetzt werden, um Aufgaben zu übernehmen.
    • Pflegedokumentation: Es sollte vorgesehen sein, dass bei der/dem Versicherten zuhause eine jederzeit einsehbare und regelmäßig geführte Pflegedokumentation vorhanden ist, in der dokumentiert ist, welche Dienste in welchem Umfang von wem erbracht wurden.
    • Leistungsnachweise: Die Pflegedokumentation bildet die Basis für den Leistungsnachweis, den der Pflegedienst regelmäßig (z. B. monatlich) erstellt. Die/der Leistungsnehmer/in prüft diese anschließend und unterzeichnet sie. Erst dann kann auf Grundlage dieses Dokuments der Pflegedienst die Abrechnung mit der Pflegekasse vornehmen. Sie erhalten eine Kopie des Leistungsnachweises.
    • Kosten: Anhand einer Kostentabelle ist transparent dargestellt, welche Dienste wie abgerechnet werden. Preiserhöhungen aufgrund steigender Investitionskosten (z. B. Miete eines Büros) sind nicht zulässig. Nur tatsächlich steigende Kosten dürfen umgelegt werden.
    • Abrechnung: Im Vertrag ist transparent dargestellt, wie die Abrechnung der Leistungen erfolgt, beispielsweise direkt mit der Pflegekasse, via Einzugsermächtigung oder Rechnung. Auch Daten zur Rechnungsstellung und Zahlungsfristen werden im Vertrag genannt.
    • Datenschutz und Schweigepflicht: Es sollte zudem im Vertrag vermerkt sein, dass der Pflegedienst und alle Fachkräfte an die Schweigepflicht gebunden sind und die konkreten Datenschutzbestimmungen dargelegt werden. Eine Weitergabe Ihrer Daten darf nur mit gesonderter Zustimmung erfolgen – auch an behandelnde Fachkräfte oder Ärzte/Ärztinnen. Hierzu ist oftmals eine gesonderte Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten zu unterzeichnen, sofern Sie damit einverstanden sind.
    • Haftung: Im Vertrag sollte zudem vermerkt sein, dass der Pflegedienst in ausreichender Höhe versichert ist und für welche Schäden er haftet.
    • Regelung für Notfälle: Im Vertrag ist bestenfalls vermerkt, wie gehandelt wird, wenn ein Notfall eintritt, beispielsweise wenn Pflegekräfte trotz vereinbartem Termin vor verschlossener Tür stehen. Eine mögliche Lösung wäre etwa, dass ein zuvor übergebener Wohnungsschlüssel genutzt werden darf oder eine Kontaktperson für den Notfall benachrichtigt wird.
    • Wohnungsschlüssel: Soll der Pflegedienst über einen Wohnungsschlüssel verfügen, ist als Anlage ein Dokument zur Übergabe der Schlüssel vorhanden, das bescheinigt, welche Schlüssel wann übergeben wurden.
    • Beschwerdemanagement: Ein weiterer Bestandteil im Vertrag könnte das Beschwerdemanagement des Pflegediensts betreffen und aufzeigen, wie die Vertragspartner im Fall von Unzufriedenheit agieren.
    • Kündigung: Als Pflegebedürftige/r haben Sie jederzeit das Recht, den Pflegevertrag fristlos zu kündigen. Andersherum muss sich der Pflegedienst an eine Frist von 14 Tagen halten, um seinerseits den Pflegevertrag zu kündigen.
  3. Wer darf den Pflegevertrag unterschreiben?

    Entweder wird der Pflegevertrag von der/vom Versicherungsnehmer/in (der/dem Pflegebedürftige/n selbst unterzeichnet oder die/der gesetzliche/r Betreuer/in übernimmt dies. Alternativ kann auch ein/e Bevollmächtigte/r dies übernehmen, sofern vorab schriftlich mittels einer Vorsorgevollmacht geregelt wurde, in welchen Fällen die/der Pflegebedürftige durch die/den Bevollmächtigte/n vertreten werden darf.

Für Sie wichtig zu wissen: Sie haben das Recht, den Vertrag jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen zu kündigen, auch wenn andere Regelungen im Vertrag genannt werden. Der Pflegedienst hingegen muss eine Kündigungsfrist von mindestens 14 Tagen einhalten. So haben Sie Zeit, um einen neuen Pflegedienst zu suchen.
Eine Kündigung des Pflegevertrags sollte schriftlich und unter Angabe folgender Daten erfolgen:

  • Vertragspartner (also Pflegedienst und Kunde/Kundin) und deren Anschrift
  • Vertragsnummer des Pflegevertrags
  • Zeitpunkt, ab wann die Kündigung in Kraft tritt
  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
  • Name und Unterschrift

Sind Sie mit Ihrem Pflegedienst unzufrieden? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir stehen Ihnen gern für ein Erstgespräch zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Ein Pflegevertrag ist ein wichtiges Dokument, dessen Inhalte Sie genau unter die Lupe nehmen sollten. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen, sollte noch etwas unklar sein, schließlich bildet der Vertrag die Eckpunkte Ihrer Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst. Sollten Sie im Nachhinein feststellen, dass Sie mit dem Pflegedienstleister nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, den Pflegevertrag fristlos zu kündigen.
Sie haben noch Fragen? Dann setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung!