Pfle­ge­ta­ge­buch: So hilft es zum Pflegegrad

Ein Pfle­ge­ta­ge­buch ist ein gutes Hilfs­mit­tel für Ange­hö­ri­ge von Men­schen mit Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, um die Pfle­ge­si­tua­ti­on zu doku­men­tie­ren. Es ist spä­tes­tens dann hilf­reich, wenn Sie einen Antrag bei der Pfle­ge­ver­si­che­rung gestellt haben, um für die/den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen einen Pfle­ge­grad aner­ken­nen zu las­sen. Denn nur mit einem aner­kann­ten Pfle­ge­grad kön­nen Sie Leis­tun­gen von der Pfle­ge­kas­se beanspruchen.

Nach der Antrag­stel­lung erhal­ten Sie zeit­nah einen Ter­min für die Begut­ach­tung durch den Medi­zi­ni­schen Dienst (MD, frü­her MDK, Medi­zi­ni­scher Dienst der Kran­ken­kas­sen) oder Medic­pro­of (der medi­zi­ni­sche Dienst der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­run­gen). Bei die­ser Begut­ach­tung hilft Ihnen das Pfle­ge­ta­ge­buch den tat­säch­lich ent­stan­de­nen Pfle­ge­auf­wand zu bele­gen. Opti­mal vor­be­rei­tet sind Sie, wenn die Inhal­te des Pfle­ge­ta­ge­buchs auf das Beur­tei­lungs­sys­tem und das Pfle­ge­gut­ach­ten abge­stimmt sind.
Wir erklä­ren Ihnen, wor­auf Sie ach­ten soll­ten und wie Sie ein sol­ches Pfle­ge­ta­ge­buch rich­tig führen.

Wie der Name schon ver­mu­ten lässt, wird in einem Pfle­ge­ta­ge­buch schrift­lich doku­men­tiert, wel­cher Auf­wand bei der Pfle­ge einer pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son ent­steht. Ziel die­ser Maß­nah­me ist es, gegen­über den Gutachter/innen des MD oder Medic­pro­of rea­lis­tisch bele­gen zu kön­nen, wel­cher Pfle­ge­auf­wand täg­lich in ver­schie­de­nen Situa­tio­nen anfällt, z. B. wel­cher Zeit­auf­wand (z. B. “5 Min”) bei Ver­rich­tung wel­cher Tätig­keit (z. B. “Haa­re käm­men”, “beim Anklei­den hel­fen”) ent­steht. Schließ­lich sind die Gut­ach­ter nur für einen Moment im All­tag von Pfle­gen­den und Pfle­ge­be­dürf­ti­gen dabei und bekom­men so längst kei­nen voll­um­fäng­li­chen Ein­druck von der Pflegesituation.
Mag ein Pfle­ge­ta­ge­buch zunächst auf­wen­dig erschei­nen, ist es doch eine gute Gedächt­nis­stüt­ze für den emo­tio­nal oft auf­wüh­len­den Begut­ach­tungs­ter­min: So ver­ges­sen Sie nicht, Details zu nen­nen und ver­mei­den es, Auf­wän­de zu unter­schät­zen. Denn schließ­lich hängt von die­sem Ter­min ab, wel­chen Pfle­ge­be­darf die Gut­ach­ter aner­ken­nen und für wel­che Pfle­ge­leis­tun­gen die Pfle­ge­ver­si­che­rung die Kos­ten übernimmt.

Haben Sie sich dazu ent­schlos­sen in Vor­be­rei­tung auf die Begut­ach­tung ein Pfle­ge­ta­ge­buch anzu­le­gen, folgt oft als nächs­te Fra­ge: Wie erstel­le ich ein Pfle­ge­ta­ge­buch? Am ein­fachs­ten ist es, wenn Sie sich eine Tabel­le anle­gen oder eine Vor­la­ge nut­zen. Ach­ten Sie dar­auf, dass die­se dem “Neu­en Pfle­ge­ta­ge­buch” ent­spricht, die Pfle­ge­tä­tig­kei­ten also auf das neue Bewer­tungs­sys­tem aus­ge­legt sind, wel­ches im Sozi­al­ge­setz­buch (SGB) fest­ge­schrie­ben ist. Im Zuge des soge­nann­ten Pfle­ge­stär­kungs­ge­set­zes von 2017 wur­den die­se neu­en Kri­te­ri­en ein­ge­führt: Sie berück­sich­ti­gen Hil­fe­stel­lun­gen in allen Lebensbereichen.

Wer zum ers­ten Mal ein Pfle­ge­ta­ge­buch führt, ist oft ver­un­si­chert, wie die Ein­trä­ge über die all­täg­li­chen Hil­fe­leis­tun­gen gestal­tet sein müs­sen. Ein Pfle­ge­ta­ge­buch kann jedoch ganz ein­fach gestal­tet sein. Zunächst ist wich­tig, dass

  • die Daten der/des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen auf­ge­führt sind,
  • der Zeit­raum über die Dau­er der Doku­men­ta­ti­on genannt ist und
  • fest­ge­hal­ten wird, wel­che Per­so­nen das Pfle­ge­ta­ge­buch führen.

Wie fül­le ich ein Pfle­ge­ta­ge­buch rich­tig aus? Was sind die wich­ti­gen Punk­te, auf die es zu ach­ten gilt? Las­sen Sie sich von sol­chen Fra­gen nicht ver­un­si­chern! Ent­schei­dend ist, dass Sie sich an den 6 Modu­len zur Beur­tei­lung der Selbst­stän­dig­keit in ver­schie­de­nen Lebens­be­rei­chen ori­en­tie­ren. Wir haben drei Pfle­­ge­­ta­­ge­­buch-Tipps für Sie:

  1. Ord­nen Sie jede Tätig­keit einem der sechs Modu­le zu.
  2. Doku­men­tie­ren Sie, ob Unter­stüt­zung bei einer Akti­vi­tät nötig ist. Wenn ja, notie­ren Sie, wie viel Hil­fe nötig ist. Unter­schei­den kön­nen Sie zwischen 
    • selbst­stän­dig
    • über­wie­gend selbstständig
    • über­wie­gend unselbst­stän­dig und
    • unselbst­stän­dig.
  3. Abschlie­ßend kön­nen Sie die auf­ge­wen­de­te Zeit ergän­zen, denn die­se kann eben­falls eine wich­ti­ge Infor­ma­ti­on dar­stel­len, um die Situa­ti­on durch die Gut­ach­ter rich­tig ein­schät­zen zu lassen.

Mit etwas Übung wird Ihnen dies schon bald kei­ne Schwie­rig­kei­ten mehr bereiten.

Hier fin­den Sie ein Bei­spiel einer kon­kre­ten Pflegesituation:
Herr Wendt pflegt sei­ne Frau. Am Mor­gen hilft er ihr zunächst beim Auf­ste­hen, stützt sie beim Gang ins Bad und hilft ihr dann beim Zäh­ne­put­zen, Waschen und Anklei­den. Danach berei­tet er die ers­te Haupt­mahl­zeit des Tages für sie zu.

Im Pfle­ge­ta­ge­buch Doku­men­tiert Herr Wendt:

Mitt­woch­mor­gen, 23. Juli, 7.10 Uhr

Modul 1: Mobilität

  • Auf­ste­hen: über­wie­gend unselbst­stän­dig, mit Hil­fe, 2 Minuten
  • Fort­be­we­gen: über­wie­gend unselbst­stän­dig, 5 Minuten

Modul 4: Selbstversorgung

  • Kör­per­pfle­ge im Bereich des Kop­fes: über­wie­gend unselbst­stän­dig, 8 Minuten
  • Waschen des vor­de­ren Ober­kör­pers: über­wie­gend unselbst­stän­dig, 3 Minuten
  • An- und Aus­klei­den des Ober­kör­pers: über­wie­gend unselbst­stän­dig, 4 Minuten
  • An- und Aus­klei­den des Unter­kör­pers: über­wie­gend unselbst­stän­dig, 3 Minuten

Das Pfle­ge­ta­ge­buch füh­ren Sie idea­ler­wei­se solan­ge, bis Sie alle beson­de­ren Situa­tio­nen oder Gege­ben­hei­ten im Pfle­ge­all­tag doku­men­tie­ren konn­ten. In eini­gen Fäl­len reicht dazu schon ein Zeit­raum von einer Woche, in ande­ren Fäl­len erscheint ein län­ge­rer Zeit­raum sinn­voll, etwa wenn bestimm­te wie­der­keh­ren­de Ter­mi­ne (z. B. Arzt­be­su­che o. ä.) mit viel Auf­wand ver­bun­den sind und die Ver­rich­tung sol­cher Auf­ga­ben nicht wöchent­lich anfällt.

Ein Pfle­ge­ta­ge­buch zu füh­ren erscheint zunächst sehr auf­wen­dig, ist aber mit etwas Rou­ti­ne gut neben­bei zu erle­di­gen – schließ­lich han­delt es sich in vie­len Fäl­len um wie­der­keh­ren­de Tätig­kei­ten in der Pfle­ge, zu denen der zwei­te oder drit­te Ein­trag im Tage­buch schon viel leich­ter von der Hand geht. Die­se Doku­men­ta­ti­on des Hil­fe­be­darfs ist wich­tig und loh­nens­wert, damit die/der Pfle­ge­be­dürf­ti­ge die Ein­stu­fung des Pfle­ge­grads bekommt, der ihr/ihm zusteht.

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